Flurbereinigung / Flurneuordnung
Aktive Landentwicklung durch Bodenordnung
Flurbereinigung verbindet zweckmäßige Neuordnung von ländlichem Grundbesitz mit Investitionen in die Infrastruktur im ländlichen Raum. Durch die Verbindung dieser beiden Komponenten dient die Flurbereinigung wie kein anderes Instrument dem Anspruch des ganzheitlichen Entwicklungsansatzes für die ländlichen Räume. Gesetzliche Grundlage ist das Flurbereinigungsgesetz.
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Die Flurbereinigungsbereiche des TLBG
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Aktuelle Informationen zu Flurbereinigungsverfahren
Das TLBG stellt wichtige, aktuelle Informationen zu Flurbereinigungsverfahren hier bereit.

Anwendungsbeispiele der Flurbereinigung
Die Flurbereinigung bietet Lösungen für viele Herausforderungen im ländlichen Raum.
Weitere Informationen zum Thema Flurbereinigung
Wer hilft Ihnen bei Fragen?
Herr Claus Rodig
Telefon: 0361 57 4176-110
E-Mail: claus[dot]rodig[at]tlbg [dot]thueringen[dot]de
Nachrichten aus Flurbereinigungsverfahren
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Flurbereinigungsbereich MeiningenFlurbereinigungsverfahren Berkach – Vorläufige Anordnung vom 21.12.2022
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FlurbereinigungÜbergabe der Schlussfeststellung des Flurbereinigungsverfahrens „Speicher Friemar“
„Ich freue mich sehr, dass wir heute mit der Übergabe der Schlussfeststellung das Flurbereinigungsverfahren ‚Speicher Friemar‘ beenden können“, sagte… zur Detailseite
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Flurbereinigung60. Flurbereinigungsverfahren „Bachstedt-Ort“ (Landkreis Sömmerda) in Thüringen abgeschlossen
Im Zusammenhang mit dem „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit“, dem Neubau der Bahnstrecke Erfurt–Leipzig/ Halle, wurde das kombinierte… zur Detailseite
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FlurbereinigungAbschluss der Dorfflurbereinigung „Quirla“: Verknüpfung von Neuordnung und Dorferneuerung als gutes Beispiel integrierter ländlicher Entwicklung
Die Staatssekretärin für Infrastruktur und Landwirtschaft Prof. Dr. Barbara Schönig übergab heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Thüringer… zur Detailseite
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Unternehmensflurbereinigung „Teutleben“Ländliche Neuordnung ermöglicht neue Schienenwege und die Vernetzung Europas
Die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij hat heute im Flurbereinigungsverfahren Teutleben gemeinsam mit dem Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation Uwe Köhler einen Rastplatz mit Pavillion und Infotafel eingeweiht. Damit ist der Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen in dem Verfahren offiziell abgeschlossen.Die Flurbereinigung Teutleben ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie mit Hilfe von ländlicher Bodenordnung neue Schienenwege entstehen und Europa vernetzen, ohne die Belange der Eigentümer zu übergehen. zur Detailseite
Publikationen des TLBG zum Thema Flurbereinigung
Flurbereinigung im Wandel
Die Entwicklung seit 1990
Anfang der 1990er Jahre waren es in Thüringen wie auch in den anderen damals neuen Bundesländern insbesondere die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und der bedarfs- und funktionsgerechten Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, die mit Flurbereinigungsverfahren zu bewältigen waren.
Ab Mitte der 1990er Jahre bestimmte dann die bodenordnerische Begleitung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit die Ausrichtung der Flurbereinigung.
In den Folgejahren bis heute spiegeln sich viele gesellschaftliche Themen in den Anforderungen an die Flurbereinigung wider. Hierzu zählen:
- Demografischer Wandel,
- Klimawandel,
- Schutz der biologischen Vielfalt,
- Gewässermanagement und Hochwasserschutz und
- Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme.
Die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange nimmt dabei unverändert eine zentrale Rolle bei der Verfahrensbearbeitung an. Die Begleitung von neuen Verkehrsprojekten, insbesondere Umgehungsstraßen, durch Flurbereinigungsverfahren gewinnt mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 ebenfalls wieder an Bedeutung.
Die Kernkompetenz der Flurbereinigung liegt unter sich ändernden Rahmenbedingungen aber unverändert stets darin, strukturelle Probleme und Konflikte mit Hilfe der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und der Verbesserung der Infrastruktur zu lösen.
Flurbereinigung – eine Daueraufgabe
Die Bundesländer haben die Flurbereinigung dauerhaft als besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. Dies ist dem ganzheitlichen Entwicklungsansatz für die ländliche Räume, den die Flurbereinigung unter ständig wechselnden Rahmenbedingungen bietet, geschuldet.
Flurbereinigung beinhaltet erhebliche Potenziale zur Entwicklung der Gemeinden und zum Erhalt einer attraktiven Kulturlandschaft. Sie kann Eigentum für Belange des Gemeinwohls sozialverträglich verfügbar machen, kann konkurrierende Flächennutzungen entflechten und oftmals einen Flächenneuverbrauch verhindern und damit insgesamt zur Verbesserung der Lebensbedingungen unter Einbeziehung der beteiligten Grundstückseigentümer, der Gemeinden und anderer Betroffener im ländlichen Raum beitragen.
Durch die aktive Einbindung aller Akteure im ländlichen Raum und intensive Bürgermitwirkung werden einvernehmliche Lösungen angestrebt. Unparteiisches Verhalten und Einfühlungsvermögen in die Sichtweise der Grundeigentümer, der Pächter, der Gemeinden, der anderen Planungsträger und der sonstigen Interessenvertreter machen die Flurbereinigungsbehörde zu einem Treuhänder der Grundeigentümer und zu einem anerkannt neutralen Vermittler zwischen gegenläufigen Interessen.
In Bezug auf die andauernden Diskussionen zur aktiven Bürgerbeteiligung an Planungsprozessen verdient besondere Beachtung, dass die aktive Bürgerbeteiligung in den Flurbereinigungsverfahren nicht nur Orientierung, sondern gesetzlich auferlegtes Handeln ist.

Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen
Die unterschiedlichen, das Eigentum an Grund und Boden berührenden Interessen machen die Flurbereinigung zu einer Daueraufgabe im Dienste aller Akteure im ländlichen Raum. Der Zusammenschluss der Grundstückseigentümer zu einer Teilnehmergemeinschaft mit weit reichenden Mitwirkungsrechten und -pflichten bildet den Grundstein des ausgeprägt demokratischen Ansatzes des Flurbereinigungsgesetzes.
Die Teilnehmergemeinschaft ist Träger des Verfahrens. Dem von der Teilnehmergemeinschaft gewählten Vorstand kommt insbesondere bei der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes eine höchst einflussreiche Funktion zu. Die Teilnehmergemeinschaften haben sich in Thüringen zum Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) Thüringen zusammengeschlossen. Der Verband übernimmt für seine Mitglieder die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und das Kassenwesen.