Anwendungsbeispiele der Flurbereinigung
Die Flurbereinigung bietet Lösungen für viele Herausforderungen im ländlichen Raum.
Direkt zum Anwendungsbeispiel für:
- Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Begleitung infrastruktureller Großvorhaben durch Unternehmensflurbereinigung
- Unterstützung des Hochwasser- und Gewässerschutzes
- Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
- Nachhaltige Entwicklung von Waldflächen

Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung
Die Regelung der Eigentumsverhältnisse in den Dörfern, u. a. die Beseitigung baurechtswidriger Zustände, die Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum und die Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche schafft Rechtssicherheit, aktiviert privates Kapital und fördert damit die Investitionstätigkeit im öffentlichen und privaten Bereich. Nicht zuletzt werden damit auch die Voraussetzungen geschaffen, um die Möglichkeiten des Förderinstruments Dorferneuerung zu nutzen. Über die Bodenordnung in einer Flurbereinigung können Herausforderungen der Innenentwicklung, des sparsamen Flächenverbrauchs und des Dorfumbaus bewältigt werden.
Beispiel: Flurbereinigungsverfahren Ebertshausen | Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Das Verfahrensgebiet der Dorfflurbereinigung Ebertshausen hat eine Größe von rund 70 Hektar und umfasst den Siedlungsbereich und einige angrenzende Grünland- und Waldflächen.
Ein wesentliches Verfahrensziel war die Auflösung des ungetrennten, unvermessenen Hofraums. Das ursprüngliche Hofraum-Flurstück in der Ortslage Ebertshausen hatte eine Größe von ca. 6 Hektar. Es wurde durch 48 Heraustrennungen von Hofstellen über Fortführungsvermessungen im Laufe der Zeit um die Hälfte verkleinert. Das Hofraum-Restflurstück enthielt zu Beginn der Flurbereinigung noch 28 private Hofstellen sowie verschiedene öffentliche Nutzflächen. Diese waren im Grundbuch als Anteil am ungetrennten Hofraum mit jeweils einer Gebäudesteuerrollennummer ohne Flächenangaben eingetragen und somit keine Grundstücke im Sinne des BGB.

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
Flurbereinigungsverfahren fördern die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen und ihre konfliktfreie Einbindung in die Regional- und Gemeindeentwicklung. Wirtschaftsflächen können umweltverträglich über ein zweckmäßiges Wege- und Gewässernetz erschlossen werden. Landnutzungskonflikten, welche die landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen, wird vorgebeugt. Bestehende Landnutzungskonflikte können entflochten werden. Zudem steuert und minimiert die Flurbereinigung die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Dritte.
Beispiel: Flurbereinigungsverfahren Walpernhain | Saale-Holzland-Kreis
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Walpernhain (Saale-Holzland-Kreis) mit einer Verfahrensgröße von 589 ha gehörte zu den ersten in Thüringen, denen eine so genannte Projektbeschreibung vorgeschaltet wurde. Damit wurden neue Wege in der Vorbereitung von Flurbereinigungsverfahren beschritten, die sich inzwischen bewährt haben. Durch intensive Vorplanungen in Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort konnten die Eckpunkte zum geplanten Verfahren in Bereichen der Gemeinden Walpernhain und Heideland frühzeitig und konkret bestimmt werden.

Begleitung infrastruktureller Großvorhaben durch Unternehmensflurbereinigung
Mit der Unternehmensflurbereinigung wird eine eigentums-, sozial- und umweltverträgliche Einbindung infrastruktureller Vorhaben in das Wirkungsgefüge ländlicher Räume erreicht. Große Verkehrsvorhaben durchschneiden Flurstücke, Wege, Gewässer und Lebensräume. Sie verursachen Umwege durch reduzierte Querungsmöglichkeiten und führen zu kleinen, unförmigen, für die Landbewirtschaftung unwirtschaftlichen und unerschlossenen Restflächen. Der Landverlust kann für einzelne Betriebe bis zur Existenzgefährdung führen.
Voraussetzung für die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung ist das Enteignungsrecht vorliegt. Diese Maßnahme muss ländliche Grundstücke in großem Umfang beanspruchen. Das Verfahren setzt einen Antrag der Enteignungsbehörde voraus.
Beispiel: Flurbereinigungsverfahren Ufhoven | Unstrut-Hainich-Kreis
Mit der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG sollten die beim Bau der Ortsumfahrung Bad Langensalzaverursachten Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur sowie die entstandenen Nachteile für die allgemeine Landeskultur gemildert und ausgeglichen werden.

Unterstützung des Hochwasser- und Gewässerschutzes
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz können mit ihren breitgefächerten Instrumentarien die Bereitstellung von Flächen entlang von Gewässern wesentlich unterstützen. Die Schaffung eines naturnahen Wasserrückhalts und von Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes erfordern ein intelligentes Flächenmanagement. Gleiches gilt für die Umsetzung von Maßnahmen nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere die eigendynamische Gewässerentwicklung und die Habitatverbesserung im Gewässer- und Auenbereich. Die Umsetzung dieser Maßnahmen bei gleichzeitiger Berücksichtigung agrarstruktureller, gemeindlicher und privater Belange ist nur mit einer Begleitung durch Flurbereinigungsverfahren möglich.
Beispiel: Flurbereinigungsverfahren Teufelstal | Saale-Holzland-Kreis
Das Flurbereinigungsgebiet Teufelstal (Saale-Holzland-Kreis) erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 768 Hektar entlang der BAB A 4 von Stadtroda bis zum Hermsdorfer Kreuz.Vordringliches Ziel war die Bereitstellung der für den sechsstreifigen Ausbau der A 4 benötigten Flächen unter Vermeidung von Enteignungen.

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Flurbereinigung ist in hohem Maße dazu geeignet, den Nachhaltigkeitsgedanken umzusetzen. Sie ist auf den Vollzug von Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen sowie des Klimas ausgerichtet. Mit Hilfe von Landzwischenerwerb und Bodenordnung können Nutzungskonflikte sachgerecht und eigentumsverträglich gelöst werden. Die Flurbereinigung bietet zudem umfassende Steuerungsmöglichkeiten für Kompensationsflächenpools. Im Interesse der dauerhaften Stabilisierung der Ökosysteme trägt die Flurbereinigung dafür Sorge, dass Umweltschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegevorhaben unter Berücksichtigung der Eigentümer- und Nutzerinteressen in der Fläche umgesetzt und in ihrem Bestand dauerhaft gesichert werden können.
Beispiel: Flurbereinigungsverfahren Esperstedter Ried | Kyffhäuserkreis
In Nordthüringen und im südlichen Sachsen-Anhalt befinden sich die bedeutendsten Binnensalzstellen Deutschlands. Das wertvollste dieser Gebiete ist das Esperstedter Ried östlich des Kyffhäusers zwischen den Ortschaften Bad Frankenhausen, Esperstedt und Oldisleben.
Die sich hieraus ergebenden naturschutzfachlichen Zielstellungen und die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen führten zu Nutzungskonflikten, für deren Lösung Instandhaltungs- und Baumaßnahmen am Be- und Entwässerungssystem und die Klärung von Eigentumsfragen erforderlich waren.