Flurbereinigung / Flurneuordnung
Aktive Landentwicklung durch Bodenordnung
Flurbereinigung verbindet zweckmäßige Neuordnung von ländlichem Grundbesitz mit Investitionen in die Infrastruktur im ländlichen Raum. Durch die Verbindung dieser beiden Komponenten dient die Flurbereinigung wie kein anderes Instrument dem Anspruch des ganzheitlichen Entwicklungsansatzes für die ländlichen Räume. Gesetzliche Grundlage ist das Flurbereinigungsgesetz.
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Informationen und Dokumente rund um alle Flurbereinigungsverfahren in Thüringen

Die Flurbereinigungsbereiche des TLBG
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Aktuelle Informationen zu Flurbereinigungsverfahren
Das TLBG stellt wichtige, aktuelle Informationen zu Flurbereinigungsverfahren hier bereit.

Anwendungsbeispiele der Flurbereinigung
Die Flurbereinigung bietet Lösungen für viele Herausforderungen im ländlichen Raum.
Weitere Informationen zum Thema Flurbereinigung
Wer hilft Ihnen bei Fragen?
Herr Claus Rodig
Telefon: 0361 57 4176-110
E-Mail: claus[dot]rodig[at]tlbg [dot]thueringen[dot]de
Aktuelle Informationen zum Thema Flurbereinigung
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FlurbereinigungPressegespräch zum Flurbereinigungsverfahren Creuzburg mit Staatssekretärin Susanna Karawanskij und Präsident Uwe Köhler
Am 17. März 2021 trafen sich Staatssekretärin Susanna Karawanskij und Präsident Uwe Köhler in Wilhelmsglücksbrunn (Wartburgkreis) zu einem Pressegespräch über das abgeschlossene Flurbereinigungsverfahren Creuzburg. zur Detailseite
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FlurbereinigungFlurbereinigungsprogramm für 2021 vorgestellt
Infrastrukturstaatssekretärin Susanna Karawanskij und der Präsident des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Uwe Köhler, stellten das Flurbereinigungsprogramm 2021 in Erfurt vor. zur Detailseite
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FlurbereinigungFlurbereinigungsverfahren Arenshausen-Leine abgeschlossen
Das Flurbereinigungsverfahren im Landkreis Eichsfeld wurde mit der Übergabe der Schlussfeststellung an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft,… zur Detailseite
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FlurbereinigungBundesweite Würdigung für das Flurbereinigungsverfahren Creuzburg
Das Flurbereinigungsverfahren Creuzburg ist eine Erfolgsgeschichte. Nachdem das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation dem Verfahren bereits die gemeinschaftlich erarbeitete Broschüre „Flurbereinigungsverfahren Creuzburg“ (siehe Anhang) gewidmet hat, wurde es nun auch in einer Broschüre und einem Imagefilm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft als beispielgebend gewürdigt. zur Detailseite
Publikationen des TLBG zum Thema Flurbereinigung
Flurbereinigung im Wandel
Die Entwicklung seit 1990
Anfang der 1990er Jahre waren es in Thüringen wie auch in den anderen damals neuen Bundesländern insbesondere die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und der bedarfs- und funktionsgerechten Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, die mit Flurbereinigungsverfahren zu bewältigen waren.
Ab Mitte der 1990er Jahre bestimmte dann die bodenordnerische Begleitung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit die Ausrichtung der Flurbereinigung.
In den Folgejahren bis heute spiegeln sich viele gesellschaftliche Themen in den Anforderungen an die Flurbereinigung wider. Hierzu zählen:
- Demografischer Wandel,
- Klimawandel,
- Schutz der biologischen Vielfalt,
- Gewässermanagement und Hochwasserschutz und
- Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme.
Die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange nimmt dabei unverändert eine zentrale Rolle bei der Verfahrensbearbeitung an. Die Begleitung von neuen Verkehrsprojekten, insbesondere Umgehungsstraßen, durch Flurbereinigungsverfahren gewinnt mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 ebenfalls wieder an Bedeutung.
Die Kernkompetenz der Flurbereinigung liegt unter sich ändernden Rahmenbedingungen aber unverändert stets darin, strukturelle Probleme und Konflikte mit Hilfe der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und der Verbesserung der Infrastruktur zu lösen.
Flurbereinigung – eine Daueraufgabe
Die Bundesländer haben die Flurbereinigung dauerhaft als besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. Dies ist dem ganzheitlichen Entwicklungsansatz für die ländliche Räume, den die Flurbereinigung unter ständig wechselnden Rahmenbedingungen bietet, geschuldet.
Flurbereinigung beinhaltet erhebliche Potenziale zur Entwicklung der Gemeinden und zum Erhalt einer attraktiven Kulturlandschaft. Sie kann Eigentum für Belange des Gemeinwohls sozialverträglich verfügbar machen, kann konkurrierende Flächennutzungen entflechten und oftmals einen Flächenneuverbrauch verhindern und damit insgesamt zur Verbesserung der Lebensbedingungen unter Einbeziehung der beteiligten Grundstückseigentümer, der Gemeinden und anderer Betroffener im ländlichen Raum beitragen.
Durch die aktive Einbindung aller Akteure im ländlichen Raum und intensive Bürgermitwirkung werden einvernehmliche Lösungen angestrebt. Unparteiisches Verhalten und Einfühlungsvermögen in die Sichtweise der Grundeigentümer, der Pächter, der Gemeinden, der anderen Planungsträger und der sonstigen Interessenvertreter machen die Flurbereinigungsbehörde zu einem Treuhänder der Grundeigentümer und zu einem anerkannt neutralen Vermittler zwischen gegenläufigen Interessen.
In Bezug auf die andauernden Diskussionen zur aktiven Bürgerbeteiligung an Planungsprozessen verdient besondere Beachtung, dass die aktive Bürgerbeteiligung in den Flurbereinigungsverfahren nicht nur Orientierung, sondern gesetzlich auferlegtes Handeln ist.

Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen
Die unterschiedlichen, das Eigentum an Grund und Boden berührenden Interessen machen die Flurbereinigung zu einer Daueraufgabe im Dienste aller Akteure im ländlichen Raum. Der Zusammenschluss der Grundstückseigentümer zu einer Teilnehmergemeinschaft mit weit reichenden Mitwirkungsrechten und -pflichten bildet den Grundstein des ausgeprägt demokratischen Ansatzes des Flurbereinigungsgesetzes.
Die Teilnehmergemeinschaft ist Träger des Verfahrens. Dem von der Teilnehmergemeinschaft gewählten Vorstand kommt insbesondere bei der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes eine höchst einflussreiche Funktion zu. Die Teilnehmergemeinschaften haben sich in Thüringen zum Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) Thüringen zusammengeschlossen. Der Verband übernimmt für seine Mitglieder die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen und das Kassenwesen.