Höhenfestpunkte
Die Gesamtheit der Höhenfestpunkte (HFP) bildet das Höhenfestpunktfeld (HFP-Feld) und stellt den amtlichen Höhenbezugsrahmen dar.
Weitere Informationen zu Höhenfestpunkten
Der amtliche Höhenbezugsrahmen für Thüringen ist das System »Deutsches Haupthöhennetz 2016« (DHHN2016). Die Höhen sind Normalhöhen, bezogen auf den Nullpunkt des Pegels Amsterdam (NAP). Die Höhenangaben erfolgen in Meter über Normalhöhennull (m über NHN).
Höhenfestpunkte werden nach ihrer Bestimmungsmethode auch als Nivellementpunkte (NivP) bezeichnet. Höhenfestpunkte sind hierarchisch in 1., 2. und 3. Ordnung unterteilt. Sie werden in Form von Nivellementlinien und -schleifen entlang befestigter Straßen angelegt.
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Linienführung
Die Linienführung des Höhenfestpunkte-Feldes der 1. und 2. Ordnung entspricht im Wesentlichen der Konfiguration des Staatlichen Nivellementnetzes der vormaligen DDR (SNN), in welches wiederum historische Höhennetze (z. B. das Deutsche Haupthöhennetz 1912 (DHHN12) und das Deutsche Haupthöhennetz 1992 (DHHN92)) einbezogen worden sind.
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Verfügbare Systeme
Für HFP können Höhenangaben in folgenden Systemen bereitgestellt werden:
Höhenstatus 150
Normalhöhen im System des SNN76 (HN76)
CRS: DE_SNN76_NHHöhenstatus 160
Normalhöhen im System des DHHN92 (NHN92)
CRS: DE_DHHN92_NHHöhenstatus 170 (Amtlicher Raumbezug)
Normalhöhen im System des DHHN2016
CRS: DE_DHHN2016_NHAufgrund großräumiger tektonischer oder anthropogener Höhenveränderungen der Erdoberfläche müssen in gewissen Zeitabständen Wiederholungsmessungen durchgeführt werden. So erfolgte in den Jahren 2006 bis Ende 2012 im Rahmen eines deutschlandweiten Vorhabens der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) die Erneuerung des HFP-Netz 1. Ordnung einhergehend mit einer messtechnischen Neubestimmung. Die durchgeführten Arbeiten stellen einen wesentlichen Bestandteil für die Realisierung eines einheitlichen, integrierten geodätischen Raumbezuges in Deutschland dar.
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Vermarkung
Die Vermarkung von Höhenfestpunkten erfolgt durch Höhenbolzen verschiedener Ausführungen. An Gebäuden oder anderen baulichen Anlagen (z. B. Brückenbauwerken) werden Mauerbolzen angebracht. Im HFP-Feld 3. Ordnung ist auch die Vermarkung durch Stehbolzen in horizontalen Vermarkungsträgern möglich. Sind keine geeigneten Vermarkungsträger vorhanden, erfolgt die Vermarkung durch im Erdreich einbetonierte Granitpfeiler (Nivellementspfeiler) mit seitlich oder auf der Kopffläche angebrachtem Höhenbolzen. Diese Vermarkungsart wird als Pfeilerbolzen bezeichnet. Eine Sonderform von Höhenfestpunkten ist die Höhenmarke. Diese Vermarkungsart wurde beim Aufbau des DHHN12 verwendet und ist beispielsweise noch heute an Kirchen oder Bahnhofsgebäuden zu finden.
AFIS® - Amtliches Festpunkt-Informationssystem des TLBG
Der Einzelnachweis für einen Höhenfestpunkt mittels Online-Zugriff aus AFIS® ist kostenfrei, andernfalls fällt ein Entgelt nach der gültigen Kostenordnung an.
Wer hilft Ihnen bei Fragen?
Herr Frank Gantze
Telefon: 0361 57 4176-333
E-Mail: frank[dot]gantze[at]tlbg
[dot]thueringen[dot]de

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