Liegenschaftsvermessungen
Liegenschaftsvermessungen sind Vermessungen zur Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen, zur Bildung neuer Flurstücken, zur Einmessung von Gebäuden und deren Veränderungen sowie zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters.
Weitere Informationen zu Liegenschaftsvermessungen
Liegenschaftsvermessungen dürfen grundsätzlich nur durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) und in Thüringen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt werden.
Liegenschaftsvermessungen für Träger der unmittelbaren Landesverwaltung und der Landesforstanstalt sollen vom TLBG durchgeführt werden. Hiervon ausgenommen sind die Anträge der Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden.
Die ÖbVI führen Liegenschaftsvermessungen von privatrechtlichen Antragstellern, kommunalen Körperschaften und Trägern der Bundesverwaltung sowie von Landesbehörden bei Bundesauftragsverwaltung aus. Gleiches gilt für Anträge der unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Landesbetriebe.